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Grossbritanniens führender Anhängerhersteller

Geschäftsbedingungen (Unternehmen)

IFOR WILLIAMS TRAILERS
Cynwyd, Corwen, Denbighshire LL21 0LB

VERKAUFSBEDINGUNGEN
VERKAUFSGESCHÄFTE

Diese Bedingungen gelten, wenn Sie beim Kauf von Waren bei uns nicht als Kunde auftreten.

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

1.1  In diesen Bedingungen haben die nachfolgend aufgeführten Begriffe die jeweils folgende Bedeutung:

Der Begriff „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet im Verhältnis zu uns jegliches Unternehmen, das unsere Holdinggesellschaft, Tochtergesellschaft oder Tochtergesellschaft unserer Holdinggesellschaft ist, und die Begriffe „Tochtergesellschaft“ und „Holdinggesellschaft“ haben die gleiche Bedeutung wie in den Abschnitten 736 und 736A des Companies Act von 1985 (in der jeweils gültigen Fassung);

„Vertragshändler“ steht für einen Vertriebshändler, der von uns oder durch ein jegliches verbundenes Unternehmen zu Verkauf, Wartung und Reparatur der Waren autorisiert wurde; 

„Bedingungen“ steht für diese Verkaufs- und Einkaufsbedingungen;

„Verbraucher“ steht für jede natürliche Person, die Waren außerhalb ihrer Geschäfts-, Handels- oder Berufstätigkeit oder für Zwecke innerhalb ihrer Geschäfts-, Handels- oder Berufstätigkeit einkauft;

„Vertrag“ steht für jeglichen Vertrag, der den Verkauf der Waren durch uns und den Kauf durch Sie regelt;

„Lieferung“ steht für die Lieferung von Waren durch uns an den vereinbarten Bestimmungsort, oder gegebenenfalls die für Sie abholbereiten Waren;

„Waren“ steht für jegliche von uns an Sie zu liefernden Waren;

„Preis“ steht für sämtliche, durch Sie an uns für die Waren zu zahlenden Beträge;

„uns“, „unser“ oder „wir“ bezieht sich auf den Verkäufer der Waren gemäß eines Vertrags, also Ifor Williams Trailers Limited oder ein jegliches verbundenes Unternehmen, das auf jeglicher Auftragsannahme oder auf sonstige Weise im Rahmen des Abschlusses des jeweiligen Vertrags als Verkäufer benannt ist; und

„Anhänger“ steht für jegliche, Waren beinhaltende Anhänger, Transporter, Pferde- oder Kastenanhänger,  oder Ähnliches. Ausgeschlossen sind hier Ersatz- und Zubehörteile, die von uns oder einem jeglichen verbundenen Unternehmen oder gemäß von durch uns oder ein jegliches verbundenes Unternehmen angegebene Spezifikationen und Herstellungsstandards in Serie gefertigt oder montiert werden;

„Sie“ oder „Ihr“ bezieht sich auf den Kunden, der die Waren bei uns kauft.

1.2  Sofern nicht anders angegeben, gilt in diesen Bedingungen Folgendes:

(a)        Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;

(b)               von den oben angegebenen Definitionen abgeleitete, verwandte Ausdrücke sind entsprechend auszulegen; und

(c)        „schriftlich“ schließt E-Mails ein.

1.3     Für Vertragshändler gilt, dass der Vertrag auch den Bestimmungen der jeweiligen Vertriebs­vereinbarung unterliegt.

2      ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1  Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, wenn Sie einen Kauf nicht als Verbraucher abschließen und schließen alle anderen Geschäftsbedingungen aus (einschließlich unter anderem jeglicher Geschäftsbedingungen, die nach Ihrem Willen für jegliche Bestellungen, Auftragsannahmen oder sonstige Dokumente oder im Zuge jeglicher Geschäftsabläufe gelten sollten) beziehungsweise ersetzen diese.

2.2  Bestellen Sie einen Anhänger, kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns erst zustande, sobald wir dem bestellten Anhänger in unserem elektronischen System zur Auftragsabwicklung eine Seriennumer zuordnen und, im Falle sonstiger Waren, erst wenn wir Ihre Bestellung in diesem System als angenommen vermerken.

2.3  Die Abbildungen der Waren auf unserer Internetseite oder in unserem Katalog oder Broschüren dienen nur zur Illustration. Die Waren können leichte Abweichungen von diesen Bildern aufweisen. 

2.4  Trotz unserer Bemühungen ist es immer möglich, dass manche der von uns verkauften Waren falsch ausgepreist sind. Normalerweise überprüfen wir die Preise im Rahmen der Versandabwicklung, so dass wir in dem Fall, dass der tatsächliche Preis geringer ist als der angegebene Preis,  Ihnen beim Versand den geringeren Betrag in Rechnung stellen. Fällt der tatsächliche Preis höher aus als auf unserer Internetseite oder in unserem Katalog oder Broschüren angegeben, werden wir Sie informieren und um entsprechende Anweisungen bitten. Falls eine Ware offensichtlich und unverkennbar falsch ausgezeichnet ist, was Sie in bei vernünftiger Betrachtungsweise hätten erkennen können, , sind wir nicht verpflichtet, Ihnen die Waren zum falschen (niedrigeren) Preis zu liefern. 

3      PREISE UND ZAHLUNG

3.1  Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, die von Ihnen zusätzlich zum Preis zu entrichten ist.

3.2  Außer im Falle der Zahlung bei Vertragabschluss bezahlen Sie die Waren gemäß jeglicher Bedingungen, die wir Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt haben. Erfolgte eine solche Angabe von Zahlungsbedingungen nicht, so ist der Preis spätestens am Lieferdatum zu zahlen.  

3.3  Soweit nicht ausdrücklich anderweitig mit uns vereinbart, haben Sie alle Rechnungen über BACS Direct Payment oder auf einem anderen von uns anerkannten elektronischen Wege auf das jeweils von uns angegebene Bankkonto zu zahlen.

3.4  Unbeschadet jeglicher sonstigen, uns zustehende Rechte oder Rechtsmittel sind wir berechtigt, Ihnen Zinsen auf jegliche, überfälligen Beträge zu berechnen, und zwar ab dem Datum der Fälligkeit der Zahlung bis zu dem Tag, der dem Tag der Zahlung unmittelbar vorhergeht (gleich ob vor oder nach richterlicher Anordnung). Der Zinssatz liegt hierbei 8% über dem Basiszinssatz der Bank of England. Diese Zinsen werden täglich berechnet und jährlich aufgezinst.

3.5  Erfolgt Ihre Zahlung nicht am Fälligkeitsdatum, so sind wir und die mit uns verbundenen Unternehmen berechtigt (zusätzlich zu jeglichen sonstigen, uns zustehenden Rechten oder Rechtsmitteln), jegliche weiteren Lieferungen an Sie im Rahmen des betreffenden Vertrages oder im Rahmen jeglicher anderen Verträge auszusetzen, bis die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist.

4      LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

4.1  Wir liefern Ihnen die Waren an einen vereinbarten Bestimmungsort. 

4.2  Gemäß unseren veröffentlichten Bedingungen stellen wir Ihnen die Lieferkosten in der bei Vertragsabschluss gültigen Höhe zuzüglich zum Preis (soweit nicht im Preis enthalten) in Rechnung. 

4.3  Unter Berücksichtigung von Bedingung 4.4 erfolgt der Gefahrenübergang bei Lieferung an Sie.  

4.4  Handelt es sich beim vereinbarten Bestimmungsort um Ihre Liegenschaft, so müssen Sie sicherstellen, dass an der Lieferadresse sichere, geeignete und gut zugängliche Einrichtungen zum Entladen bzw. Löschen der Ladung (einschließlich Arbeiter) und Vorkehrungen zum Entladen der Waren bei deren Ankunft bereitstehen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Voranstehenden müssen Sie gewährleisten, dass diese Entladeeinrichtungen und -vorkehrungen den geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Sie tragen Verantwortung und Risiko für jegliche, etwaige Schäden an den Waren oder dem Eigentum von Personen und/oder für jegliche Personenschäden, die beim Entladen der Waren an diesem Bestimmungs­ort eintreten.

4.5  Wenn wir Ihnen die Waren mit einer Verzögerung von nicht weniger als 30 Tagen liefern, so sind Sie nach Ablauf dieser Frist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von mindestens 5 Tagen den Vertragdurch schriftliche Mitteilung hinsichtlich der durch die Verzögerung betroffenen Waren zu stornieren. Sonstige Rechte auf Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzögerung bestehen nicht. Sie sind nicht zum Rücktritt hinsichtlich jeglicher Waren berechtigt, die wir liefern, bevor Sie uns die schriftliche Mitteilung schicken oder bevor deren Gültigkeit erlischt.

4.6 Wir haften nicht für jegliche Verluste, die Ihnen aufgrund einer verspäteten Lieferung der Waren entstanden sind.

4.7  Sie sind verpflichtet, sofort nach Anlieferung der Waren bei Ihnen eine visuelle Prüfung mit der gebotenen Sorgfalt vorzunehmen und uns etwaige Schäden, Mängel oder sonstige, mangelhafte Vertragserfüllung unverzüglich anzuzeigen, die bei dieser Prüfung entdeckt werden. Der Bericht an uns muss am selben Tag wie die Lieferung erfolgen. Mit Ausnahme der Angaben in diesem Bericht gelten die Waren als frei von Schäden oder Mängeln, die im Zuge der gemäß dieser Bestimmung durchgeführten Prüfung offensichtlich werden oder bei vernünftiger Betrachtungsweise auffallen sollten.

5      EIGENTUM AN DEN WAREN

5.1  Die Waren verbleiben solange unser Eigentum, bis wir die Zahlung des vollen Preises in frei verfügbaren Mitteln zuzüglich jeglicher, vertragsgemäßer Mehrwertsteuern, Versand- und sonstigen Kosten sowie jegliche sonstigen, Beträge erhalten haben, die uns aufgrund jeglicher anderen Verträge zwischen uns und Ihnen noch zustehen. Wir behalten uns vor, ungeachtet des nicht erfolgten Eigentumsübergangs an Sie die Zahlung der an Sie gelieferten Waren einzuklagen.

5.2  Bis zum Übergang der Eigentumsrechte an den Waren:

(a)        müssen Sie die Waren in Höhe ihres vollen Wiederbeschaffungswertes gegen alle üblichen Risiken versichern;

(b)       müssen Sie die Waren sicher und in gutem Zustand halten, getrennt lagern und eindeutig als unser Eigentum kennzeichnen; und

(c)        dürfen Sie die Waren nicht veräußern oder deren Besitz oder Kontrolle aufgeben mit Ausnahme eines Verkaufs in gutem Glauben und im Zuge Ihrer normalen Geschäftstätigkeit.

Ihr Eigentumsrecht an den Waren erlischt sofort nach einer Mahnung von uns, die wir zustellen, wenn Sie eine Vertragsverletzung begehen, oder im Falle einer Kündigung durch uns oder automatisch in dem Fall, dass eines der in Bedingung 10 aufgeführten Ereignisse in Hinblick auf Sie eintritt.

5.3  Falls wir Ihnen die Besitzrechte an den Waren rechtmäßig entziehen, sind wir oder ist jegliche durch uns beauftragte Person berechtigt, zusätzlich zu jeglichen sonstigen uns zustehenden Rechtsmitteln, jegliche Ihrer Liegenschaften zu betreten, auf denen die Waren eventuell oder tatsächlich gelagert werden, um die Waren zu inspizieren oder in Besitz zu nehmen. Sie autorisieren uns und/oder unseren bevollmächtigten Vertreter hiermit unwiderruflich, Ihre Liegenschaften zu diesem Zweck zu betreten.

 

6      GARANTIE

6.1  Vorausgesetzt, dass die Waren als neu verkauft werden, garantiert der Lieferant, dass bei Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum („Garantiezeitraum“, ausgenommen Kunden, die Vertragshändler sind, bei denen der Begriff „Garantiezeitraum“ die in Artikel 6.7 aufgeführte Bedeutung hat), dass die Waren:

(a)                         in allen wesentlichen Punkten der jeweiligen Beschreibung des Lieferanten entsprechen; und

(b)                        hinsichtlich Design, Materialien und Verarbeitung frei von wesentlichen Mängeln sind. 

6.2  Vorbehaltlich Artikel 6.3 gilt, dass in dem Fall, dass:

(a)                        der Kunde dem Lieferanten während des Garantiezeitraums und innerhalb von sieben (7) Tagen ab der Feststellung, dass einige oder alle Waren nicht der in Artikel 6.1 gegebenen Garantie entsprechen, eine schriftliche Mitteilung zustellt; 

(b)                        der Lieferant angemessene Möglichkeit zur Prüfung dieser Waren hatte; und

(c)                        der Kunde (falls er vom Lieferanten dazu aufgefordert wurde) diese Waren auf eigene Kosten an die Niederlassung des Lieferanten zurückschickt,

repariert oder ersetzt der Lieferant nach eigener Maßgabe die mangelhaften Waren oder erstattet den vollen Preis der mangelhaften Waren.

6.3  Der Lieferant ist in den folgenden Fällen nicht dafür verantwortlich, dass Waren der in Artikel 6.1 gegebenen Garantie nicht entsprechen:

(a)                         der Kunde informiert den Lieferanten nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Feststellung eines Mangels;

(b)                        der Kunde nutzt diese Waren weiter, nachdem er eine Mitteilung gemäß Artikel 6.2 abgegeben hat; 

(c)            der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten hinsichtlich Lagerung, Inbetriebnahme, Einbau, Nutzung und Wartung der Waren nicht befolgt hat, oder (falls es keine gibt) sich nicht an branchenübliche Verhaltensweisen hinsichtlich dieser Punkte gehalten hat; 

(d)            der Mangel entsteht dadurch, dass der Lieferant jegliche Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen des Kunden befolgt hat; 

(e)             der Kunde verändert oder repariert diese Waren ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten;           

(f)             der Mangel ist Folge normaler Verschleißerscheinungen, mutwilliger Beschädigung, Fahrlässig­keit oder Lagerung oder Betrieb unter nicht normalen Bedingungen; oder

(g)             die Waren weichen infolge von Änderungen, die durchgeführt wurden, um geltende, gesetzliche oder behördliche Vorschriften umzusetzen, von ihrer Beschreibung ab.

6.4  Mit Ausnahme der Bestimmungen dieses Artikels 6.4 haftet der Lieferant dem Kunden gegenüber nicht, falls die Waren die in Artikel 6.1 gegebene Garantie nicht erfüllen.

6.5  Die durch die Abschnitte 13 bis 15 des Sale of Goods Act von 1979 implizierten Bedingungen sind im maximalen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.

6.6  Diese Bedingungen gelten für alle reparierten oder ersatzweise vom Lieferanten gelieferten Waren.

6.7  Als Garantiezeitraum in Fällen von Käufen durch Vertragshändler gilt der Zeitraum ab dem Lieferdatum bis zum früher eintretenden Zeitpunkt  entweder (i) des Ablaufs von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Kunden, welcher im Falle des Wiederverkaufs der Waren durch den Vertragshändler oder jeglichen weiteren Zwischenhändlern als Endnutzer die Waren für den vorgesehenen Zweck nutzt, oder (ii) des Ablaufs von achtzehn (18) Monaten ab dem Lieferdatum.

6.8  Solange wir nicht ausdrücklich mit Ihnen etwas anderes schriftlich vereinbart haben, garantieren wir nicht, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen jeglicher Rechtsprechung hinsichtlich Qualität oder technischen Standards und/oder Leistung entsprechen, mit der Ausnahme der Anhänger der Typen O1 und O2, welche den relevanten europäischen Ganzfahrzeug-Typgenehmigungen in der im Vereinigten Königreich gültigen Form in dem Maße wie diese gesetzlichen Bestimmungen uns im Rahmen des Vertrags Verpflichtungen auferlegen, die unterschiedlich, strenger oder belastender sind als diejenigen, die uns durch Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des Vereinigten Königreich und/oder der Republik Irland zum Lieferdatum auferlegt werden. Dementsprechend haften wir nicht für jegliche Verluste oder Schäden, die Ihnen oder anderen Personen infolge einer Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen durch die Waren entstehen.

7      WAREN AUS ZWEITER HAND

Hinsichtlich Waren aus zweiter Hand oder gebrauchten Waren, die wir Ihnen verkaufen, erfolgt der Verkauf dieser Waren „wie gesehen“. Der Lieferant gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich Qualität, Zustand, oder Beschreibung der Waren oder deren Eignung für jeglichen Zweck ab. Sämtliche stillschweigenden, auf Bestimmungen von Gesetzen oder des Common Law beruhenden Bedingungen und Garantien hinsichtlich der Waren sind im maximal gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Auf Anfrage gestatten wir Ihnen eine Überprüfung der Waren zum Zwecke einer Einschätzung, ob sie von ausreichender Qualität sind. Es wird davon ausgegangen, dass Sie vor Vertragsschluss eine Überprüfung vorgenommen haben, dabei ist es unerheblich, ob Sie die Möglichkeit für diese Überprüfung tatsächlich wahrgenommen haben.

8      HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN

8.1  Kein Teil dieser Bedingungen schließt unsere Haftung  aus oder beschränkt sie in folgenden Fällen:

(a)        Tod oder Personenschaden infolge Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Angestellten bei Handlungen im Rahmen ihrer Beschäftigung; 

(b)                         wenn ein Haftungsausschluss oder -begrenzung unsererseits rechtswidrig wäre; oder

(c)                         Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder

(d)                         Verletzung der Bestimmungen aus Abschnitt 12 des Sale of Goods Act von 1979; und

(e)                         Verletzung der Bestimmungen aus Abschnitt 2 des Consumer Protection Act von 1987; 

8.2  Vorbehaltlich Artikel 8.1

(a)               ist unsere Gesamthaftung gemäß diesem Vertrag, aus unerlaubter Handlungen (einschließlich unter anderem Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Täuschung, Rückerstattung oder aus sonstigen Gründen, die sich aus unserer Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags ergibt, auf die Höhe des Preises beschränkt; und 

(b)               haften wir unter keinen Umständen, weder gemäß diesem Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Rückerstattung, oder wegen einer Verletzung gesetzlicher Pflichten oder Täuschung, oder aus sonstigen Gründen für jeglichen Gewinnausfall; oder Verlust von Geschäftswert; oder Geschäftsverlust; oder entgangene Geschäfte; oder Verlust erwarteter Ersparnisse; oder Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; oder spezielle, indirekte oder Folgeschäden.

9      HÖHERE GEWALT

Wird die Erfüllung jeglicher unserer vertragsgemäßen Pflichten durch unvorhergesehene Ereignisse oder Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (einschließlich zum Beispiel Nichtverfügbarkeit von Materialien oder Ausbleiben notwendiger Lieferungen von Zulieferern), verhindert, behindert oder verzögert, so stellt dies keine Verletzung unserer vertraglichen Pflichten durch uns dar und wir sind zur Aussetzung der Erfüllung dieser Verpflichtungen für den Zeitraum berechtigt, in welchem unsere Pflichterfüllung verhindert, behindert oder verzögert wird. Sobald die Pflichterfüllung nicht mehr verhindert, behindert oder verzögert wird, nehmen wir die Erfüllung unserer Pflichten im zu diesem Zeitpunkt angemessenen Umfang und sobald wie zumutbar wieder auf.

10    KÜNDIGUNG

Unbeschadet jeglicher sonstiger, uns zustehender Rechte und Rechtsmittel, gilt, dass wir - falls Sie:

(a)                         in erheblicher Weise gegen jegliche Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und, falls dieser Verstoß behebbar ist, nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach diesbezüglicher Mitteilung durch uns für entsprechende Abhilfe sorgen; 

(b)                         den Preis oder jegliche sonstige uns geschuldete Beträge nicht zum Fälligkeitsdatum zahlen und einen solchen Zahlungsverzug nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach diesbezüglicher Mitteilung durch uns beheben;

(c)                         Einzelunternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaft sind, und Sie (oder - bei einer Personen­gesellschaft - ein Gesellschafter) zahlungsunfähig werden (je nach Fall im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvency Act von 1986 oder Abschnitt 268 des Insolvency Act von 1986) oder falls Sie liquidiert oder abgewickelt werden oder ein Antrag auf Liquidation gegen Sie gestellt wird, oder ein Auflösungsbeschluss oder ein Antrag auf Bestellung eines Vermögensverwalters gegen Sie gestellt wird oder ein Konkurs- oder Zwangsverwalter für jegliche Teile Ihres Unternehmens oder seiner Vermögenswerte bestellt wird oder Sie Gegenstand einer einstweiligen Anordnung werden oder Sie insolvent werden oder eine freiwillige Vereinbarung mit Ihren Gläubigern treffen oder einen Vergleich mit ihnen schließen; 

(d)                         jegliche Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des  Common Law oder Billigkeitsrechts gegen Ihre Vermögenswerte erleiden oder einleiten; oder

(e)                         jegliche sonstigen Verträge oder Vereinbarungen mit uns eingegangen sind und ein Kündigungsrecht in Verbindung mit diesen Verträgen oder Vereinbarungen entsteht, einschließlich unter anderem wo Sie in Ihrer Eigenschaft als Vertragshändler  eine Vertriebsvereinbarung mit uns geschlossen haben,

     zur sofortigen Kündigung des Vertrags durch entsprechende, schriftliche Mitteilung an Sie berechtigt sind.

11    ALLGEMEINES

11.1     Vorbehaltlich Bedingung 1.3 stellt der Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen uns und Ihnen dar. Er tritt anstelle jeglicher früheren Vereinbarungen (gleich ob mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend) hinsichtlich des Vertragsgegenstands zwischen uns und Ihnen. Mit Ausnahme der ausdrücklichen, schriftlichen Vertragsbestimmungen bestätigen Sie und wir, das weder Sie noch wir uns mit Vertragsabschluss auf jegliche Garantien, Aussagen oder Zusicherungen der anderen Seite oder jeglichen sonstigen Person im Hinblick auf den Vertrag verlassen haben oder dadurch zum Vertragsabschluss veranlasst wurden. Kein Teil des Vertrags beeinflusst Ihre oder unsere Haftung in Fällen betrügerischer Falschdarstellung.

11.2     Wenn ein zuständiges Gericht oder eine zuständige Verwaltungsbehörde feststellt, dass eine Bestimmung des Vertrags ganz oder in Teilen rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen ist, so wird sie im Ausmaß dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar angesehen. Die restlichen Bestimmungen des Vertrags sowie der Rest dieser Bestimmung bleiben davon unberührt. 

11.3     Eine verzögerte oder nicht erfolgte, gänzliche oder teilweise Erzwingung jeglicher Vertragsbestimmung gilt nicht als Verzicht auf jegliches unserer vertraglichen Rechte.

11.4     Personen, die keine Vertragspartei sind, sind nicht berechtigt, jegliche Bestimmung des Vertrags gemäß dem (englischen) Vertragsrecht aus dem Rights of Third Parties Act von 1999 geltend zu machen.

11.5     Verkaufen Sie die Waren oder geben Sie diese ab, so können Sie die Garantiebedingungen übertragen, vorausgesetzt, es handelt sich um einen unabhängigen Verkauf und einen Erwerb in gutem Glauben. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Bedingung 11.5 sind Sie nicht berechtigt, diesen Vertrag ganz oder in Teilen abzutreten.

12    RECHTSWAHL

Der Vertrag unterliegt englischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Wir und Sie unterwerfen uns der nicht ausschließlichen Rechtsprechung der englischen Gerichte.

 

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